Stoppschilder stören enorm den Verkehrsfluss von Radfahrer*innen. Deshalb halten diese in der Praxis selten an Stoppschilder komplett an. Durch die Einführung der Regelung fällt das Hauptaugenmerk wieder auf das Wesentliche, nämlich auf das Beachten und Vorlassens des kreuzenden Verkehrs. Dies können Radfahrende aufgrund eines besseren Überblicks als ihn Autofahrende haben, auch bei verringerter Geschwindigkeit, ohne komplett zum halten zu kommen. Durch Einführung der "Stop-as-yield"-Regel wird somit ein geläufiges Verhalten entkriminalisiert und Verkehrsfluss sowie Geschwindigkeit von Radfahrer*innen verbessert.
Antrag: | Weil’s sein muss. Klimaschutz in BW |
---|---|
Antragsteller*in: | David Gorré |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 28.11.2019, 21:34 |
Kommentare