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  1. GJBW LMV Heidelberg 2019
  2. Antrag

A4: Gegen ein Polizeigesetz II - Die GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg stellt sich klar gegen eine weitere Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes, die über die Anpassung der DSGVO hinaus geht.

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    Der Antragsschluss ist vorbei
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Veranstaltung: Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg in Heidelberg vom 29.11-01.12.2019
Tagesordnungspunkt:TOP 8 V-Anträge
Antragsteller*in:Elly Reich, Lenny Orazulike, Moritz Gimpel-Henning, Henrik Wiegand (beschlossen am: 19.11.2019)
Status:Geprüft
Eingereicht: 21.11.2019, 23:32

Antragstext

    Wir als GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg setzen uns für einen Staat ein, der seine
    Bürger*innen weder kriminalisiert noch unter Generalverdacht stellt. Wir möchten
    den Menschen im Land Vertrauen entgegenbringen, Toleranz sowie Freiheit leben
    und Abstand nehmen von Repression und Einschränkung. Die Aufgabe der Polizei im
    Rechtsstaat ist es, diese Ausübung der Grundrechte für Bürger*innen zu
    garantieren und etwaige Gefahren bzw. Straftaten abzuwenden. In unserem
    landeseigenen Polizeiaufgabengesetz ist festgeschrieben, was die genauen
    Aufgaben der Polizei sind, welche Rechte sie hat und welche Rechte Bürger*innen
    gegenüber ihr haben. Die Polizei spielt eine sehr wichtige Rolle in unserer
    Gesellschaft. Immer mehr Polizei führt jedoch nicht automatisch zu mehr
    Sicherheit und immer größere Ausweitungen der Kompetenzen der Polizei auch
    nicht. Das Land Baden-Württemberg hat im bundesweiten Vergleich schon jetzt
    eines der schärfesten und ausgeweitetsten Polizeigesetze. Dennoch fordert
    Innenminister Strobl nach der Verschärfung des Polizeigesetzes im Jahre 2017
    eine weitere Verschärfung. Die jetzige Verschärfung des Polizeigesetzes wie sie
    der Innenminister vorsieht, halten wir für nicht angemessen, das Polizeigesetz
    ist schon jetzt sehr weitgehend. Es ist außerdem nicht klar, ob die Maßnahmen im
    neuen Polizeigesetz wirklich zu mehr Sicherheit führen werden.

      Uns ist bewusst, dass aufgrund der europäischen Datenschutz-Grundverordnung
      (DSGVO) das Polizeiaufgabengesetz in seiner jetzigen Form verändert werden muss.
      Wir halten die erneute Verschärfung der Polizeigesetze jedoch für
      unverhältnismäßig. Die Sicherheitslage hat sich nicht verändert und die jetzigen
      Maßnahmen geben der Polizei schon weitreichende Befugnisse. Mit der Änderung
      eines Polizeigesetzes muss die reale Sicherheit wachsen und nicht nur das
      subjektive Sicherheitsgefühl. Wirkliche Sicherheit entsteht vor allem durch
      Prävention und Bildung, nicht durch schärfere Polizeigesetze, intensivierte
      Datenspeicherung und auch nicht durch die größtmögliche Kontrolle des
      öffentlichen und privaten Lebens.

        In der 2017 durch die grün-schwarze Landesregierung beschlossene Verschärfung
        des Polizeigesetzes wurden bereits die folgenden Veränderungen eingeführt. Die
        GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg kritisierte bereits 2017 die unklaren
        Formulierungen, die zu viel Raum für Interpretationen lassen. Vom Nutzen
        einzelner Maßnahmen sind wir bis heute nicht überzeugt.

          Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung(Quellen TKÜ) beinhaltet das Abhören
          der Kommunikation auf den Geräten der Bürger*innen durch Staatstrojaner. Für die
          Umsetzung der TKÜ ist es zwingend notwendig, durch das Ausnutzen von
          Sicherheitslücken, unbemerkt Überwachungssoftware auf den Geräten der
          Überwachten zu installieren. Das geht aber nur, wenn die betreffenden
          Sicherheitslücken weiter geheim gehalten, anstatt gemeldet und behoben werden,
          was die Sicherheit und Integrität der Geräte aller Nutzer*innen gefährdet.

            Die automatische Auswertung von Videoaufnahmen im öffentlichen Raum, die durch
            Künstliche Intelligenz (KI) in der Lage ist Videoaufnahmen in Echtzeit zu
            analysieren, auf „verdächtiges“ Verhalten hin zu überprüfen und die Polizei bei
            solchem zu informieren. Die dabei eingesetzten Techniken sind grundlegend
            intransparent, darüber hinaus neigen Systeme die Maschinelles Lernen verwenden
            dazu diskriminierende Verhältnisse, die sich im verwendeten Datensatz
            wiederspiegeln, zu reproduzieren. Es besteht außerdem die Gefahr, dass
            unschuldige Menschen durch zufällige Verhaltensmuster ins Visier geraten,
            während mögliche Täter*innen die entsprechenden auffälligen Muster bewusst
            vermeiden.

              Die Ausstattung der Polizei mit Kriegswaffen, wie Explosivmittel, Handgranaten
              oder Sprenggeschossen, die im Inneren gegen Bürger*innen eingesetzt werden
              können, welche Straftaten mit Hilfe von Schusswaffen oder Sprengstoff begehen.

                Die Einführung von Kontakt- und Aufenthaltsverboten für potenzielle
                „Gefährder*innen“
                , die als solche von staatlichen Behörden ohne vorheriges
                strafrechtliches Auffallen eingestuft werden können. Somit kann die Polizei über
                Bürger*innen ohne konkretes Vergehen effektiv Hausarreste verhängen. Um diese
                Verbote zu kontrollieren, wurde der Polizei auch das Recht zugestanden, den
                Aufenthalt von „Gefährder*innen“ durch das Anbringen elektronischer Fußfesseln
                zu bestimmen, obwohl diese nie eine Straftat begangen haben müssen.

                  Das Innenministerium fordert nun zusätzlich zu der selbst eingebrachten
                  Verschärfung von 2017 die folgenden Maßnahmen:

                    Die Ausweitung der Schleierfahndung, die es der Polizei ermöglichen würde, 30
                    Kilometer von den Bundesgrenzen entfernt Menschen ohne Begründung zu
                    kontrollieren. Dadurch könnten verdachtsunabhängige Kontrollen auch überall in
                    Großstädten wie Karlsruhe oder Freiburg durchgeführt werden. Bisher ist dies der
                    Landespolizei nur auf Fernstraßen erlaubt.

                      Die Durchführung von Vorkontrollen bei Demonstrationen. Es soll der Polizei
                      ermöglicht werden, bei Demonstrationen mit Gefahrenpotential, Vorkontrollen
                      durchzuführen.

                        Die Durchführung von präventivenDNA-Untersuchungen, erlaubt es der Polizei bei
                        "drohender Gefahr" DNA-Proben zu nehmen und zu analysieren. Das bedeutet, dass
                        sie aufgrund eines Verdachts die Gene von Bürger*innen auf das DNA-
                        Identifizierungsmuster („genetischer Fingerabdruck“), Haar-, Augen-, Hautfarbe,
                        Alter, Geschlecht sowie "biogeographische Herkunft" untersuchen darf.

                          Eine Erweiterung der Online-Durchsuchung, die es der Polizei ermöglicht, alle
                          persönlichen Daten beim Verdacht einer Straftat, durch Staatstrojaner zu sammeln
                          und zu speichern. Bisher durfte durch die Verschärfung von 2017 nur laufende
                          Kommunikation überwacht werden. Nun jedoch könnte womöglich sogar das An- und
                          Ausschalten von Kamera und Mikrofon durch die Polizeibehörde möglich sein. Somit
                          würde ein bloßer Verdacht für einen schweren Eingriff in die Privatsphäre
                          ausreichen.

                            Unendlichkeitshaft für "Gefährder*innen" ist der Verlängerung der potenziellen
                            Dauer von Freiheitsentzügen, welche es der Polizei ermöglicht Menschen nach
                            richterlicher Entscheidung bis zu drei Monate festzunehmen und dies beliebig oft
                            zu erneuern. Dies ist auch ohne Urteil möglich. Der Verdacht, die Person könnte
                            in Zukunft eine Straftat begehen, reicht.

                              Die Nutzung von Bodycams in Wohnungen. Mit dem Gesetzesentwurf des
                              Innenministers sollen die gerade erst erprobten Bodycams von Polizist*innen
                              nicht nur, wie jetzt an öffentlich zugänglichen Orten, sondern auch in Wohnungen
                              eingesetzt werden dürfen. Damit wird die Unverletzlichkeit der Privatwohnung
                              massiv in Frage gestellt.

                                Die GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg fordert

                                  die Ablehnung...

                                    der Ausweitungen der Schleierfahndung. Diese Maßnahme wäre ein massiver Eingriff
                                    in die Privatsphäre unserer Bürger*innen. Wir wollen so die Schaffung weiterer
                                    Möglichkeiten für ethnisches Profiling (Racial Profiling) unterbinden.

                                      von Vorkontrollen bei Demonstrationen. Diese haben oftmals einen
                                      einschüchternden Effekt auf Demonstrant*innen haben und sie eventuell sogar
                                      davon abhalten, ihr Versammlungsrecht wahrzunehmen. Diese, nach jetziger
                                      Rechtslage illegale Praxis darf nicht erlaubt werden. Des Weiteren ist der
                                      Nutzen der Maßnahme bestreitbar, da die Polizei nicht in der Lage ist jeden oder
                                      überall zu kontrollieren, was die Kontrollen ineffektiv macht.

                                        von präventiven DNA-Untersuchungen. Diese sind immer noch von hohen Fehlerquoten
                                        geprägt und haben das Potential Unbeteiligte zu kriminalisieren. Vor allem, da
                                        dies auch zu einer verstärkten Diskriminierung und Verdächtigung ganzer
                                        Personengruppen mit ähnlichen Merkmalen durch beispielsweise Anschlussmaßnahmen
                                        oder Öffentlichkeitsmaßnhamen führen kann. Dieser massive und unberechtigte
                                        Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist unakzeptabel.
                                        Präventive DNA-Untersuchungen sind unverhältnismäßig und diskriminierend.

                                          einer Erweiterung der Online-Durchsuchung. Die Überwachung der Bürger*innen
                                          durch Staatstrojaner der Polizei ist ein bedeutender Einschnitt in die
                                          Grundrechte der Bevölkerung. Der Staat sollte gefundene Lücken in Software nicht
                                          offenhalten, um diese zu nutzen, sondern den Betreiber*innen melden, damit die
                                          Sicherheit dieser verbessert werden kann. Wenn der Staat in der Lage ist auf
                                          Chats verschiedener Anbieter*innen zuzugreifen, dann ist dasselbe auch
                                          Hacker*innen möglich. Der Staat sollte diesen nicht die Türe offenhalten, nur um
                                          selbst zu profitieren. Außerdem war bereits die Einführung der TKÜ sehr teuer,
                                          weshalb eine Erweiterung der Online-Durchdung nicht sinnvoll erscheint.

                                            der Unendlichkeitshaft. Die mögliche Dauer des Freiheitsentzugs auf drei Monate
                                            zu verlängern ohne neue Kontrollmaßnahmen einzubauen ist inakzeptabel. Wenn die
                                            Polizei Bürger*innen festnehmen möchte, hat diese eine Bringschuld, um zu
                                            beweisen, dass die Festnahme rechtens ist. Ein Richter sollte, von der Polizei,
                                            nicht erst nach drei Monaten eingeschaltet werden müssen, um die Dauer weiter zu
                                            bestimmen, sondern wie jetzt nach zwei Wochen. Dies garantiert, dass die
                                            Freiheitsrechte, der Bürger*innen gewahrt werden, gibt aber der Polizei dennoch
                                            die Möglichkeit, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Drei Monate
                                            sind eine unverhältnismäßig lange Zeitdauer und schränken die Grundrechte von
                                            Bürger*innen massiv ein.

                                              des Ausbaus von Videoüberwachung und Gesichtserkennung. Es wäre eine
                                              unverhältnismäßige Einschränkung der Freiheitsrechte jedes Einzelnen, an die
                                              Grenze des verfassungsmäßig Machbaren zu gehen, ohne die Wirksamkeit des
                                              Gesetzes zu belegen und transparent zu machen, welche Faktoren eine Überwachung
                                              nach sich zieht.

                                              • A4-135

                                              der Nutzung von Bodycams in Wohnungen. Durch die Nutzung wird die
                                              Unverletzlichkeit der Privatwohnung massiv in Frage gestellt. Es sollte
                                              grundsätzlich ein*e unabhängige*r Richter*in entscheiden, ob ein Eingriff in die
                                              Privatsphäre der Wohnung angemessen ist. Eine Verwendung von Bodycams stellt
                                              sich gegen den Richtervorbehalt.

                                              Änderungsantrag A4-135

                                              , gestellt von: Anouk Noelle Nicklas

                                              der Nutzung von Bodycams in Wohnungen. Durch die Nutzung wird die Unverletzlichkeit der Privatwohnung massiv in Frage gestellt. Es sollte grundsätzlich ein*e unabhängige*r Richter*in entscheiden, ob ein Eingriff in die Privatsphäre der Wohnung angemessen ist. Eine Verwendung von Bodycams stellt sich gegen den Richtervorbehalt. Diese stellt eine massive Beeinträchtigung der Unverletzlichkeit der Wohnung dar. Eine solche Beeinträchtigung sollte stets einem Richtervorbehalt unterliegen und nicht der Entscheidungsgewalt der handelnden Polizeibeamten.

                                                der Verschärfung der Polizei- und Verfassungsschutzgesetze. Der momentane
                                                Handlungsspielraum der Polizei in Zusammenarbeit mit der Justiz ist groß genug
                                                um Bürger*innen zu schützen und Verbrechen aufzuklären. Des Weiteren sehen wir
                                                es als fahrlässig an, Strukturen zu schaffen, die missbraucht werden können, um
                                                Bürger*innen ohne Beweislage festzunehmen und in ihren Grundrechten
                                                einschränken. Dieses Freiheitsrechte unverhältnismäßig beschneidende Gesetz muss
                                                aufgehalten werden, um die Bevölkerung vor Missbrauch, Diskriminierung und
                                                Willkür zu schützen und unsere Rechtsstaatlichkeit aufrecht zu erhalten.

                                                  dieZurücknahme beziehungsweise Abschaffung...

                                                    von verdachts- bzw. ereignisunabhängigen Kontrollen im baden-württembergischen
                                                    Polizeigesetz.
                                                    Andere Bundesländer wie Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und
                                                    Bremen haben diese Möglichkeiten in ihren Landespolizeigesetzen bereits
                                                    abgeschafft, beziehungsweise gar nicht erst eingeführt. Der GRÜNEN JUGEND Baden-
                                                    Württemberg ist bewusst, dass gesetzliche Regelungen und Beschränkungen allein
                                                    keine rassistischen Vorurteile verhindern können, sie sollten sie aber nicht
                                                    auch noch befördern, sondern möglichst eindämmen. Polizist*innen bestreiten
                                                    immer wieder, dass verdachts- und personenunabhängige Kontrollen rassistischen
                                                    Vorurteilen unterliegen. Gemäß ihrem Selbstverständnis möchten sie Straftaten
                                                    verhindern und aufdecken, schöpfen dabei aber natürlich aus ihren subjektiven
                                                    Alltagserfahrungen, die auch von gesellschaftlichem Rassismus geprägt sind.

                                                      die Kontrolle und Reglementierung...

                                                        der Quellen-Telekommunikationsüberwachung(Quellen TKÜ). Die Quellen-
                                                        Telekommunikationsüberwachung stellt aus unserer Sicht zwar ein legitimes Mittel
                                                        im Kampf gegen den internationalen Terrorismus dar, doch sie darf nicht bei
                                                        Alltagskriminalität angewandt werden dürfen. Die sehr kostspielige Software wird
                                                        seit ungefähr einem Jahr angewendet. Für uns ist klar: Das Recht auf
                                                        Privatsphäre gilt auch im digitalen Zeitalter. Nur weil Überwachung einfacher
                                                        wird, gibt es dem Staat kein Recht diese, zu Lasten der Bevölkerung, auszubauen.

                                                          der automatischen Auswertung von Videoaufnahmen im öffentlichen Raum. Bis jetzt
                                                          veröffentlichte Erfahrungsberichte zur intelligenten Videoüberwachung zeigen
                                                          auf, dass die Technik noch nicht den für eine Verwendung nötigen Stand erreicht
                                                          hat. Außerdem ist immer noch nicht eindeutig erkennbar, wie die Software zu
                                                          ihrer Einschätzung kommt. Mehr Transparenz ist gefordert.

                                                            der Einführung von Kontakt- und Aufenthaltsverboten für potenzielle
                                                            „Gefährder*innen“ und der Ausstattung der Polizei mit Kriegswaffen.

                                                              Wir fordern...

                                                                eine evidenzbasierte Sicherheitspolitik. Über Maßnahmen, die Freiheitsrechte
                                                                einschränken, muss vorher der wissenschaftliche Nachweis erbracht werden, dass
                                                                die Wirkung der Maßnahmen ausreichend groß ist, um die Einschränkungen zu
                                                                rechtfertigen. Vorher kann keine politische Abwägung zwischen Freiheit und
                                                                Sicherheit stattfinden.

                                                                • A4-183

                                                                die Überprüfung aller seit der Jahrtausendwende eingeführten Sicherheitsgesetze
                                                                und -maßnahmen
                                                                . Sicherheitsgesetze und -maßnahmen treten oft als Reaktion auf
                                                                aktuelle gesellschaftliche Veränderungen in Kraft. Die Laufzeit von
                                                                Sicherheitsgesetzen und -maßnahmen muss im Regelfall auf fünf Jahre begrenzt
                                                                werden.

                                                                Änderungsantrag A4-183

                                                                , gestellt von: Anouk Noelle Nicklas

                                                                die Überprüfung aller seit der Jahrtausendwende eingeführten Sicherheitsgesetze und -maßnahmen. Sicherheitsgesetze und -maßnahmen treten oft als Reaktion auf aktuelle gesellschaftliche Veränderungen in Kraft. Die Laufzeit von Sicherheitsgesetzen und -maßnahmen muss im Regelfall auf fünf Jahre begrenzt werden.Deren Angemessenheit sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden müssen. Erforderliche Anpassungen sind vorzunehmen und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist Rechnung zu tragen.

                                                                  klare Regeln für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Bürger*innen müssen
                                                                  transparent in einem Register einsehen können, wo Videoüberwachung stattfindet.
                                                                  Auch vor Ort muss die Videoüberwachung transparent gemacht werden. Es braucht
                                                                  außerdem mehr Kontrollen der öffentlichen und privaten Videoüberwachung durch
                                                                  die Datenschutzaufsicht. Wir sind gegen eine Speicherung von gewonnenen (Video-
                                                                  )Daten ohne konkreten Anlass.

                                                                    eine deeskalierende Einsatztaktik als Standard bei Demonstrationen. Transparent
                                                                    eingesetzte Kommunikation-Teams helfen auf Demonstrationen Situationen zu
                                                                    entschärfen. Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen zu deeskalierender
                                                                    Kommunikation muss für Bereitschafts- und Streifenpolizist*innen verpflichtend
                                                                    werden.

                                                                      die Einrichtung einer*s Bürger*innenbeauftragten sowie den Umbau des*r
                                                                      Polizeibeauftragten zu einer Ombudsstelle bei der Polizei.
                                                                      Es muss
                                                                      niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeiten für Opfer geben. Eine unabhängige
                                                                      Behörde für Ermittlungen gegen Polizist*innen ist dringend notwendig.

                                                                        einEnde des Racial Profilings in der baden-württembergischen Polizei. Innerhalb
                                                                        der Polizei muss es verpflichtende Fort- und Weiterbildungen zu den Themen
                                                                        Institutioneller Rassismus, Hasskriminalität und Rechtsextremismus geben. Die
                                                                        Schaffung einer Stelle für eine*n Antirassismusbeauftragte*n bei der Polizei ist
                                                                        notwendig.

                                                                          Das Ziel einer jeden Innenpolitik muss der Schutz unserer Grundrechte sein. Zu
                                                                          diesen Grundrechten gehören auch das Recht auf Privatsphäre und informationelle
                                                                          Selbstbestimmung. Diese wurden in den letzten Jahren massiv vernachlässigt.
                                                                          Unsere Leitlinien für eine gelingende Innenpolitik haben wir in unserem LMV-
                                                                          Beschluss vom 16.06.2019 „Angst vor Freiheit?“ zusammengefasst, worauf wir an
                                                                          dieser Stelle noch verweisen möchten.

                                                                          Begründung

                                                                            Das Selbstverständnis der GRÜNEN JUGEND gründet sich unter anderem im Kampf für Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Frieden. Wir sehen diese elementaren Prinzipien unserer Identität durch eine weitere Verschärfung des ohnehin schon überzogenen Polizeigesetzes in Baden-Württemberg bedroht.

                                                                              Unsere gesellschaftliche Freiheit sehen wir durch eine immer stärkere Überwachung des privaten und öffentlichen Raums unter dem Vorwand von mehr Sicherheit in Gefahr. Kontrollen von Demonstrierenden und die KI-basierte Überwachung im öffentlichen Raum dienen nicht der Sicherheit der Bürger*innen, sondern führen nur zu einer großen Einschüchterung der Zivilbevölkerung. Eine verstärkt militarisierte Polizei im öffentlichen Raum suggeriert eine ständige Gefahr und widerspricht unserem Bild einer friedlichen Gesellschaft. Ein Polizeigesetz, das eigentlich die Funktionalität des Rechtsstaates verbessern sollte, weitet in diesem Fall nur die Willkür aus. Diese zeigt sich vor allem durch das Vermögen der Polizei gegen Bürger*innen vorzugehen, ohne dass diese je eine Straftat begangen haben. Es manifestiert sich durch die Möglichkeit der Unendlichkeitshaft und des Hausarrests für sogenannte „Gefährder“. Das Ausnutzen von Software-Sicherheitslücken durch Staatstrojaner ist widersprüchlich zum staatlichen Eigenverständnis die Bürger*innen zu schützen. Auch sehen wir die Möglichkeit und Gefahr durch einige Maßnahmen, Minderheiten zu diskriminieren.

                                                                                In Anbetracht dieser Widersprüche zu grünen Grundsätzen sind wir der Überzeugung, dass die grüne Partei die vorgeschlagene Verschärfung des Polizeigesetzes nicht unterstützen sollte. Es steht für uns fest: Die zweite Verschärfung des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg ist ein massiver Eingriff in die Bürger*innenrechte und absolut nicht angemessen. Wir lehnen eine Anpassung des Polizeigesetz, so wie sie das Innenministerium vorsieht, deswegen umfassend ab.

                                                                                Unterstützer*innen

                                                                                • Patrick Vexler
                                                                                • Max Mayer

                                                                                Achtung: Du bist nicht eingeloggt. Unterstützung, die ohne Login ausgesprochen werden, können nur für kurze Zeit zurückgenommen werden.

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                                                                                • A4-183 (Anouk Noelle Nicklas , Angenommen)
                                                                                • A4-135 (Anouk Noelle Nicklas, Angenommen)

                                                                                Kommentare

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