Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg in Heidelberg vom 29.11-01.12.2019 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 8 V-Anträge |
Antragsteller*in: | Elly Reich, Lenny Orazulike, Moritz Gimpel-Henning, Henrik Wiegand (beschlossen am: 19.11.2019) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 21.11.2019, 23:32 |
A4: Gegen ein Polizeigesetz II - Die GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg stellt sich klar gegen eine weitere Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes, die über die Anpassung der DSGVO hinaus geht.
Antragstext
Wir als GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg setzen uns für einen Staat ein, der seine
Bürger*innen weder kriminalisiert noch unter Generalverdacht stellt. Wir möchten
den Menschen im Land Vertrauen entgegenbringen, Toleranz sowie Freiheit leben
und Abstand nehmen von Repression und Einschränkung. Die Aufgabe der Polizei im
Rechtsstaat ist es, diese Ausübung der Grundrechte für Bürger*innen zu
garantieren und etwaige Gefahren bzw. Straftaten abzuwenden. In unserem
landeseigenen Polizeiaufgabengesetz ist festgeschrieben, was die genauen
Aufgaben der Polizei sind, welche Rechte sie hat und welche Rechte Bürger*innen
gegenüber ihr haben. Die Polizei spielt eine sehr wichtige Rolle in unserer
Gesellschaft. Immer mehr Polizei führt jedoch nicht automatisch zu mehr
Sicherheit und immer größere Ausweitungen der Kompetenzen der Polizei auch
nicht. Das Land Baden-Württemberg hat im bundesweiten Vergleich schon jetzt
eines der schärfesten und ausgeweitetsten Polizeigesetze. Dennoch fordert
Innenminister Strobl nach der Verschärfung des Polizeigesetzes im Jahre 2017
eine weitere Verschärfung. Die jetzige Verschärfung des Polizeigesetzes wie sie
der Innenminister vorsieht, halten wir für nicht angemessen, das Polizeigesetz
ist schon jetzt sehr weitgehend. Es ist außerdem nicht klar, ob die Maßnahmen im
neuen Polizeigesetz wirklich zu mehr Sicherheit führen werden.
Uns ist bewusst, dass aufgrund der europäischen Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) das Polizeiaufgabengesetz in seiner jetzigen Form verändert werden muss.
Wir halten die erneute Verschärfung der Polizeigesetze jedoch für
unverhältnismäßig. Die Sicherheitslage hat sich nicht verändert und die jetzigen
Maßnahmen geben der Polizei schon weitreichende Befugnisse. Mit der Änderung
eines Polizeigesetzes muss die reale Sicherheit wachsen und nicht nur das
subjektive Sicherheitsgefühl. Wirkliche Sicherheit entsteht vor allem durch
Prävention und Bildung, nicht durch schärfere Polizeigesetze, intensivierte
Datenspeicherung und auch nicht durch die größtmögliche Kontrolle des
öffentlichen und privaten Lebens.
In der 2017 durch die grün-schwarze Landesregierung beschlossene Verschärfung
des Polizeigesetzes wurden bereits die folgenden Veränderungen eingeführt. Die
GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg kritisierte bereits 2017 die unklaren
Formulierungen, die zu viel Raum für Interpretationen lassen. Vom Nutzen
einzelner Maßnahmen sind wir bis heute nicht überzeugt.
Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung(Quellen TKÜ) beinhaltet das Abhören
der Kommunikation auf den Geräten der Bürger*innen durch Staatstrojaner. Für die
Umsetzung der TKÜ ist es zwingend notwendig, durch das Ausnutzen von
Sicherheitslücken, unbemerkt Überwachungssoftware auf den Geräten der
Überwachten zu installieren. Das geht aber nur, wenn die betreffenden
Sicherheitslücken weiter geheim gehalten, anstatt gemeldet und behoben werden,
was die Sicherheit und Integrität der Geräte aller Nutzer*innen gefährdet.
Die automatische Auswertung von Videoaufnahmen im öffentlichen Raum, die durch
Künstliche Intelligenz (KI) in der Lage ist Videoaufnahmen in Echtzeit zu
analysieren, auf „verdächtiges“ Verhalten hin zu überprüfen und die Polizei bei
solchem zu informieren. Die dabei eingesetzten Techniken sind grundlegend
intransparent, darüber hinaus neigen Systeme die Maschinelles Lernen verwenden
dazu diskriminierende Verhältnisse, die sich im verwendeten Datensatz
wiederspiegeln, zu reproduzieren. Es besteht außerdem die Gefahr, dass
unschuldige Menschen durch zufällige Verhaltensmuster ins Visier geraten,
während mögliche Täter*innen die entsprechenden auffälligen Muster bewusst
vermeiden.
Die Ausstattung der Polizei mit Kriegswaffen, wie Explosivmittel, Handgranaten
oder Sprenggeschossen, die im Inneren gegen Bürger*innen eingesetzt werden
können, welche Straftaten mit Hilfe von Schusswaffen oder Sprengstoff begehen.
Die Einführung von Kontakt- und Aufenthaltsverboten für potenzielle
„Gefährder*innen“, die als solche von staatlichen Behörden ohne vorheriges
strafrechtliches Auffallen eingestuft werden können. Somit kann die Polizei über
Bürger*innen ohne konkretes Vergehen effektiv Hausarreste verhängen. Um diese
Verbote zu kontrollieren, wurde der Polizei auch das Recht zugestanden, den
Aufenthalt von „Gefährder*innen“ durch das Anbringen elektronischer Fußfesseln
zu bestimmen, obwohl diese nie eine Straftat begangen haben müssen.
Das Innenministerium fordert nun zusätzlich zu der selbst eingebrachten
Verschärfung von 2017 die folgenden Maßnahmen:
Die Ausweitung der Schleierfahndung, die es der Polizei ermöglichen würde, 30
Kilometer von den Bundesgrenzen entfernt Menschen ohne Begründung zu
kontrollieren. Dadurch könnten verdachtsunabhängige Kontrollen auch überall in
Großstädten wie Karlsruhe oder Freiburg durchgeführt werden. Bisher ist dies der
Landespolizei nur auf Fernstraßen erlaubt.
Die Durchführung von Vorkontrollen bei Demonstrationen. Es soll der Polizei
ermöglicht werden, bei Demonstrationen mit Gefahrenpotential, Vorkontrollen
durchzuführen.
Die Durchführung von präventivenDNA-Untersuchungen, erlaubt es der Polizei bei
"drohender Gefahr" DNA-Proben zu nehmen und zu analysieren. Das bedeutet, dass
sie aufgrund eines Verdachts die Gene von Bürger*innen auf das DNA-
Identifizierungsmuster („genetischer Fingerabdruck“), Haar-, Augen-, Hautfarbe,
Alter, Geschlecht sowie "biogeographische Herkunft" untersuchen darf.
Eine Erweiterung der Online-Durchsuchung, die es der Polizei ermöglicht, alle
persönlichen Daten beim Verdacht einer Straftat, durch Staatstrojaner zu sammeln
und zu speichern. Bisher durfte durch die Verschärfung von 2017 nur laufende
Kommunikation überwacht werden. Nun jedoch könnte womöglich sogar das An- und
Ausschalten von Kamera und Mikrofon durch die Polizeibehörde möglich sein. Somit
würde ein bloßer Verdacht für einen schweren Eingriff in die Privatsphäre
ausreichen.
Unendlichkeitshaft für "Gefährder*innen" ist der Verlängerung der potenziellen
Dauer von Freiheitsentzügen, welche es der Polizei ermöglicht Menschen nach
richterlicher Entscheidung bis zu drei Monate festzunehmen und dies beliebig oft
zu erneuern. Dies ist auch ohne Urteil möglich. Der Verdacht, die Person könnte
in Zukunft eine Straftat begehen, reicht.
Die Nutzung von Bodycams in Wohnungen. Mit dem Gesetzesentwurf des
Innenministers sollen die gerade erst erprobten Bodycams von Polizist*innen
nicht nur, wie jetzt an öffentlich zugänglichen Orten, sondern auch in Wohnungen
eingesetzt werden dürfen. Damit wird die Unverletzlichkeit der Privatwohnung
massiv in Frage gestellt.
Die GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg fordert
die Ablehnung...
der Ausweitungen der Schleierfahndung. Diese Maßnahme wäre ein massiver Eingriff
in die Privatsphäre unserer Bürger*innen. Wir wollen so die Schaffung weiterer
Möglichkeiten für ethnisches Profiling (Racial Profiling) unterbinden.
von Vorkontrollen bei Demonstrationen. Diese haben oftmals einen
einschüchternden Effekt auf Demonstrant*innen haben und sie eventuell sogar
davon abhalten, ihr Versammlungsrecht wahrzunehmen. Diese, nach jetziger
Rechtslage illegale Praxis darf nicht erlaubt werden. Des Weiteren ist der
Nutzen der Maßnahme bestreitbar, da die Polizei nicht in der Lage ist jeden oder
überall zu kontrollieren, was die Kontrollen ineffektiv macht.
von präventiven DNA-Untersuchungen. Diese sind immer noch von hohen Fehlerquoten
geprägt und haben das Potential Unbeteiligte zu kriminalisieren. Vor allem, da
dies auch zu einer verstärkten Diskriminierung und Verdächtigung ganzer
Personengruppen mit ähnlichen Merkmalen durch beispielsweise Anschlussmaßnahmen
oder Öffentlichkeitsmaßnhamen führen kann. Dieser massive und unberechtigte
Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist unakzeptabel.
Präventive DNA-Untersuchungen sind unverhältnismäßig und diskriminierend.
einer Erweiterung der Online-Durchsuchung. Die Überwachung der Bürger*innen
durch Staatstrojaner der Polizei ist ein bedeutender Einschnitt in die
Grundrechte der Bevölkerung. Der Staat sollte gefundene Lücken in Software nicht
offenhalten, um diese zu nutzen, sondern den Betreiber*innen melden, damit die
Sicherheit dieser verbessert werden kann. Wenn der Staat in der Lage ist auf
Chats verschiedener Anbieter*innen zuzugreifen, dann ist dasselbe auch
Hacker*innen möglich. Der Staat sollte diesen nicht die Türe offenhalten, nur um
selbst zu profitieren. Außerdem war bereits die Einführung der TKÜ sehr teuer,
weshalb eine Erweiterung der Online-Durchdung nicht sinnvoll erscheint.
der Unendlichkeitshaft. Die mögliche Dauer des Freiheitsentzugs auf drei Monate
zu verlängern ohne neue Kontrollmaßnahmen einzubauen ist inakzeptabel. Wenn die
Polizei Bürger*innen festnehmen möchte, hat diese eine Bringschuld, um zu
beweisen, dass die Festnahme rechtens ist. Ein Richter sollte, von der Polizei,
nicht erst nach drei Monaten eingeschaltet werden müssen, um die Dauer weiter zu
bestimmen, sondern wie jetzt nach zwei Wochen. Dies garantiert, dass die
Freiheitsrechte, der Bürger*innen gewahrt werden, gibt aber der Polizei dennoch
die Möglichkeit, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Drei Monate
sind eine unverhältnismäßig lange Zeitdauer und schränken die Grundrechte von
Bürger*innen massiv ein.
des Ausbaus von Videoüberwachung und Gesichtserkennung. Es wäre eine
unverhältnismäßige Einschränkung der Freiheitsrechte jedes Einzelnen, an die
Grenze des verfassungsmäßig Machbaren zu gehen, ohne die Wirksamkeit des
Gesetzes zu belegen und transparent zu machen, welche Faktoren eine Überwachung
nach sich zieht.
der Nutzung von Bodycams in Wohnungen. Durch die Nutzung wird die
Unverletzlichkeit der Privatwohnung massiv in Frage gestellt. Es sollte
grundsätzlich ein*e unabhängige*r Richter*in entscheiden, ob ein Eingriff in die
Privatsphäre der Wohnung angemessen ist. Eine Verwendung von Bodycams stellt
sich gegen den Richtervorbehalt.
der Verschärfung der Polizei- und Verfassungsschutzgesetze. Der momentane
Handlungsspielraum der Polizei in Zusammenarbeit mit der Justiz ist groß genug
um Bürger*innen zu schützen und Verbrechen aufzuklären. Des Weiteren sehen wir
es als fahrlässig an, Strukturen zu schaffen, die missbraucht werden können, um
Bürger*innen ohne Beweislage festzunehmen und in ihren Grundrechten
einschränken. Dieses Freiheitsrechte unverhältnismäßig beschneidende Gesetz muss
aufgehalten werden, um die Bevölkerung vor Missbrauch, Diskriminierung und
Willkür zu schützen und unsere Rechtsstaatlichkeit aufrecht zu erhalten.
dieZurücknahme beziehungsweise Abschaffung...
von verdachts- bzw. ereignisunabhängigen Kontrollen im baden-württembergischen
Polizeigesetz. Andere Bundesländer wie Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und
Bremen haben diese Möglichkeiten in ihren Landespolizeigesetzen bereits
abgeschafft, beziehungsweise gar nicht erst eingeführt. Der GRÜNEN JUGEND Baden-
Württemberg ist bewusst, dass gesetzliche Regelungen und Beschränkungen allein
keine rassistischen Vorurteile verhindern können, sie sollten sie aber nicht
auch noch befördern, sondern möglichst eindämmen. Polizist*innen bestreiten
immer wieder, dass verdachts- und personenunabhängige Kontrollen rassistischen
Vorurteilen unterliegen. Gemäß ihrem Selbstverständnis möchten sie Straftaten
verhindern und aufdecken, schöpfen dabei aber natürlich aus ihren subjektiven
Alltagserfahrungen, die auch von gesellschaftlichem Rassismus geprägt sind.
die Kontrolle und Reglementierung...
der Quellen-Telekommunikationsüberwachung(Quellen TKÜ). Die Quellen-
Telekommunikationsüberwachung stellt aus unserer Sicht zwar ein legitimes Mittel
im Kampf gegen den internationalen Terrorismus dar, doch sie darf nicht bei
Alltagskriminalität angewandt werden dürfen. Die sehr kostspielige Software wird
seit ungefähr einem Jahr angewendet. Für uns ist klar: Das Recht auf
Privatsphäre gilt auch im digitalen Zeitalter. Nur weil Überwachung einfacher
wird, gibt es dem Staat kein Recht diese, zu Lasten der Bevölkerung, auszubauen.
der automatischen Auswertung von Videoaufnahmen im öffentlichen Raum. Bis jetzt
veröffentlichte Erfahrungsberichte zur intelligenten Videoüberwachung zeigen
auf, dass die Technik noch nicht den für eine Verwendung nötigen Stand erreicht
hat. Außerdem ist immer noch nicht eindeutig erkennbar, wie die Software zu
ihrer Einschätzung kommt. Mehr Transparenz ist gefordert.
der Einführung von Kontakt- und Aufenthaltsverboten für potenzielle
„Gefährder*innen“ und der Ausstattung der Polizei mit Kriegswaffen.
Wir fordern...
eine evidenzbasierte Sicherheitspolitik. Über Maßnahmen, die Freiheitsrechte
einschränken, muss vorher der wissenschaftliche Nachweis erbracht werden, dass
die Wirkung der Maßnahmen ausreichend groß ist, um die Einschränkungen zu
rechtfertigen. Vorher kann keine politische Abwägung zwischen Freiheit und
Sicherheit stattfinden.
die Überprüfung aller seit der Jahrtausendwende eingeführten Sicherheitsgesetze
und -maßnahmen. Sicherheitsgesetze und -maßnahmen treten oft als Reaktion auf
aktuelle gesellschaftliche Veränderungen in Kraft. Die Laufzeit von
Sicherheitsgesetzen und -maßnahmen muss im Regelfall auf fünf Jahre begrenzt
werden.
klare Regeln für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Bürger*innen müssen
transparent in einem Register einsehen können, wo Videoüberwachung stattfindet.
Auch vor Ort muss die Videoüberwachung transparent gemacht werden. Es braucht
außerdem mehr Kontrollen der öffentlichen und privaten Videoüberwachung durch
die Datenschutzaufsicht. Wir sind gegen eine Speicherung von gewonnenen (Video-
)Daten ohne konkreten Anlass.
eine deeskalierende Einsatztaktik als Standard bei Demonstrationen. Transparent
eingesetzte Kommunikation-Teams helfen auf Demonstrationen Situationen zu
entschärfen. Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen zu deeskalierender
Kommunikation muss für Bereitschafts- und Streifenpolizist*innen verpflichtend
werden.
die Einrichtung einer*s Bürger*innenbeauftragten sowie den Umbau des*r
Polizeibeauftragten zu einer Ombudsstelle bei der Polizei. Es muss
niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeiten für Opfer geben. Eine unabhängige
Behörde für Ermittlungen gegen Polizist*innen ist dringend notwendig.
einEnde des Racial Profilings in der baden-württembergischen Polizei. Innerhalb
der Polizei muss es verpflichtende Fort- und Weiterbildungen zu den Themen
Institutioneller Rassismus, Hasskriminalität und Rechtsextremismus geben. Die
Schaffung einer Stelle für eine*n Antirassismusbeauftragte*n bei der Polizei ist
notwendig.
Das Ziel einer jeden Innenpolitik muss der Schutz unserer Grundrechte sein. Zu
diesen Grundrechten gehören auch das Recht auf Privatsphäre und informationelle
Selbstbestimmung. Diese wurden in den letzten Jahren massiv vernachlässigt.
Unsere Leitlinien für eine gelingende Innenpolitik haben wir in unserem LMV-
Beschluss vom 16.06.2019 „Angst vor Freiheit?“ zusammengefasst, worauf wir an
dieser Stelle noch verweisen möchten.
Begründung
Das Selbstverständnis der GRÜNEN JUGEND gründet sich unter anderem im Kampf für Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Frieden. Wir sehen diese elementaren Prinzipien unserer Identität durch eine weitere Verschärfung des ohnehin schon überzogenen Polizeigesetzes in Baden-Württemberg bedroht.
Unsere gesellschaftliche Freiheit sehen wir durch eine immer stärkere Überwachung des privaten und öffentlichen Raums unter dem Vorwand von mehr Sicherheit in Gefahr. Kontrollen von Demonstrierenden und die KI-basierte Überwachung im öffentlichen Raum dienen nicht der Sicherheit der Bürger*innen, sondern führen nur zu einer großen Einschüchterung der Zivilbevölkerung. Eine verstärkt militarisierte Polizei im öffentlichen Raum suggeriert eine ständige Gefahr und widerspricht unserem Bild einer friedlichen Gesellschaft. Ein Polizeigesetz, das eigentlich die Funktionalität des Rechtsstaates verbessern sollte, weitet in diesem Fall nur die Willkür aus. Diese zeigt sich vor allem durch das Vermögen der Polizei gegen Bürger*innen vorzugehen, ohne dass diese je eine Straftat begangen haben. Es manifestiert sich durch die Möglichkeit der Unendlichkeitshaft und des Hausarrests für sogenannte „Gefährder“. Das Ausnutzen von Software-Sicherheitslücken durch Staatstrojaner ist widersprüchlich zum staatlichen Eigenverständnis die Bürger*innen zu schützen. Auch sehen wir die Möglichkeit und Gefahr durch einige Maßnahmen, Minderheiten zu diskriminieren.
In Anbetracht dieser Widersprüche zu grünen Grundsätzen sind wir der Überzeugung, dass die grüne Partei die vorgeschlagene Verschärfung des Polizeigesetzes nicht unterstützen sollte. Es steht für uns fest: Die zweite Verschärfung des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg ist ein massiver Eingriff in die Bürger*innenrechte und absolut nicht angemessen. Wir lehnen eine Anpassung des Polizeigesetz, so wie sie das Innenministerium vorsieht, deswegen umfassend ab.
Unterstützer*innen
- Patrick Vexler
- Max Mayer
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